Unter Finanzen / Konfiguration / Steuerzuordnung sind alle Steuerzuordnungen in Form einer Listenansicht einzusehen. Standardmäßig geht Odoo immer davon aus dass der Verkauf / Einkauf im Inland stattfindet. Alles weitere wird dann über die Steuerzuordnungen definiert.
Die Reihenfolge kann in dieser Ansicht per Drag & Drop geändert werden. Odoo prüft die Steuerzuordnungen von oben nach unten durch.
Klicken Sie auf Anlegen um eine neue Steuerzuordnung anzulegen.
Steuerzuordnung: Geben Sie eine Bezeichnung für Ihren Steuerzuordnung an.
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Automatisch erkennen: Wenn Sie einen Haken setzen, wird automatisch beim Anlegen von einem Auftrag oder einer Eingangsrechnung geprüft, ob diese Regel zutrifft.
USt-IdNr ist zwingend: Diese Zuordnung würde nur gezogen werden, wenn der Kunde eine USt-Id bei sich eingetragen hat.
Ländergruppe: Es können hier beliebig viele Ländergruppen festgelegt werden.
LänderLand: Sie können auch nur ein Land wählen, für das die Regel gelten soll.
Reiter Steuerzuordnung:
Geben Sie zunächst die Bezeichnung für Ihre Steuerzuordnung an.
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Wenn Sie Verkäufe oder Einkäufe ins Ausland tätigen ist dies eine notwendige Angabe.
Reiter Kontenzuordnung:
Geben Sie zunächst die Bezeichnung für Ihre Kontenzuordnung an.
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