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Hintergrund
Wenn Ihr Unternehmen in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ansässig ist oder Sie dem räumlichen Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterliegen, können Sie den Datenverarbeitungsbedingungen von Google Anzeigen unter der Voraussetzung zustimmen, dass Sie einen Direktkundenvertrag mit Google zur Verwendung von Google Analytics abgeschlossen haben.
Weitere Informationen: https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de&utm_id=ad
Schriftlich müssen solche Verträge bisher nur in Deutschland geschlossen werden. Wenn Sie das bisher nicht gemacht haben, könnten Sie bis Ende Mai einfach warten, bis die neue EU-Verordnung am 25. Mai in Kraft tritt und solange reicht es wohl der Vereinbarung online zuzustimmen.
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