Zusatz zur Datenverarbeitung Google Analytics

 

Hintergrund

Wenn Ihr Unternehmen in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ansässig ist oder Sie dem räumlichen Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterliegen, können Sie den Datenverarbeitungsbedingungen von Google Anzeigen unter der Voraussetzung zustimmen, dass Sie einen Direktkundenvertrag mit Google zur Verwendung von Google Analytics abgeschlossen haben. 

Weitere Informationen: https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de&utm_id=ad 

Schriftlich müssen solche Verträge bisher nur in Deutschland geschlossen werden. Wenn Sie das bisher nicht gemacht haben, könnten Sie bis Ende Mai einfach warten,  bis die neue EU-Verordnung am 25. Mai in Kraft tritt und solange reicht es wohl der Vereinbarung online zuzustimmen.

Vorgehensweise online

Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem Analytics Konto an. Gehen Sie auf Ihre Kontoeinstellungen. Dort sehen Sie dann den Abschnitt Zusatz zur Datenverarbeitung. Klicken Sie auf Zusatz anzeigen. 

Gehen Sie dann auf Zustimmen


Dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich ein Tipp, den schriftlichen Vertrag mit Google vorerst zu umgehen.